GAMES.CH - Gewinnspiele

Diese Skylanders Geburtstagsbox könnte dir gehören!

News Roger

Die Skylanders-Geburtstagsbox aus unserem ersten Gewinnspiel haben wir gestern dem Postboten mitgegeben. Der Gewinner darf sich freuen! Auf Grund der hohen Teilnehmerzahl haben wir nun auch noch ein weiteres Paket für euch am Start.

Screenshot

Dieses Mal haben wir eine kleine Aufgabe für euch:

Fotografiert eure "Skylanders"-Sammlung (mit einem Zettelchen auf dem "GAMES.CH" steht) und schickt uns das Bild per E-Mail (mit Betreff "Skylanders") an wettbewerb@games.ch !

Da wir die Box unter allen Einsendungen verlosen, ist es nicht wichtig wie gross oder ausgefallen eure Sammlung ist! Schliesslich soll jeder die gleiche Chance haben!

Unter allen Einsendungen verlosen wir eine weitere Skylanders-Geburtstagsbox!

Teilnahmebedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz. Ausgenommen sind Mitarbeiter und Angehörige des Veranstalters und den entsprechenden Sponsoren und Partnern. Die GewinnerInnen werden üblicherweise per Email benachrichtigt. Wir behalten uns vor bei Preisen mit einer PEGI/USK 16-Auszeichnung eine Ausweiskopie anzufragen. Trifft diese nicht innert 7 Tagen ein, wird der Preis erneut verlost.

Gewinne können weder in bar ausbezahlt noch umgetauscht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und es wird keine Korrespondenz geführt. GewinnerInnen werden nur in Ausnahmefällen bekanntgegeben. Grössere Sachpreise wie Konsolen und ähnliches werden persönlich überreicht und müssen daher abgeholt werden. Bei der Übergabe erlauben wir uns ein Foto zu schiessen, welches wir veröffentlichen. Erhalten wir von den Gewinnern innert 30 Tagen keine Rückmeldung, erlauben wir uns ebenfalls den Preis erneut zu verlosen. Alle Daten werden ausschliesslich zur Durchführung dieses Gewinnspiels verwendet und nach Abschluss des Spiels gelöscht.

Eine Weitergabe an Dritte wird nur mit der Zustimmung des Teilnehmers gemacht.

Das Gewinnspiel wird durch GAMES.CH (Games Network GmbH, mit Sitz in der Schweiz) veranstaltet. Entsprechend gilt Schweizer Recht.

Kommentare