PlayStation2

Gerichtsstreit verloren - keine Zollerleichterung

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Ganze fünf Jahre dauerte nun der Gerichtsstreit von Sony, die behaupteten, dass die "PS2" als "Digital Processing Unit" gewertet werden sollte, also als normale Computer. Dies hätte den Vorteil gehabt, dass Sony ganze 50 Millionen Euro, die durch die höheren Einfuhrgebühren entstanden sind, gespart hätte.

Das Gericht hat nun aber endlich den Fall beendet und die "PlayStation 2" eindeutig als Spielekonsole klassifiziert. Somit muss Sony die kompletten Zollgebühren doch ertragen.

Im Jahr 2000 waren Spielekonsolen, anders im Vergleich zu Computern, mit einer Einfuhrgebühr von 2,2% belegt. Sony wollte somit natürlich, dass die "PS2" wegen "ihrer Komplexität, wie ein Computer" auch als diese gehandhabt wird.
Doch nachdem sie schon vor dem europäischen Gerichtshof verloren, wurde dies nun auch vor dem Berufungsgericht bestätigt.

Die "PlayStation 3" wird von all dem nicht betroffen sein, da das Gesetz 2004 geändert wurde und somit Computer und Konsolen gleich verzollt werden.

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