GameRights

Pressemitteilung: PEGI hört zu

News Roger

Die Vereinigung GameRights hat die Berichterstattung über das Videospiel „Naughty Bear“ interessiert verfolgt und möchte als unabhängige Vertretung der Rechte Schweizer Videospieler zum von 20 Minuten online veröffentlichten Bericht „Empörung über Metzel-Game für Kids“ Stellung nehmen.

Parodie auf die perfekte Märchenwelt

In bekannten Märchen wird dem zumeist sehr jungen Publikum eine perfekte, heile Welt erzählt, in welcher stetig nur Harmonie herrscht. „Naughty Bear“ siedelt in dieser Welt an – alle Charaktere sind Plüsch-Teddybären – geht jedoch einen etwas anderen Weg: Der namensgebende Bär, gemäss Game-Geschichte von seinen Mitbewohnern seit langem gemobbt und ausgeschlossen, erhält als Einziger keine Einladung für eine Geburtstagsparty der Teddybären, geht mit einem Geschenk trotzdem vorbei, wird dabei abgewiesen und rastet aus. Dass dies ein für die Realität absolut unangebrachtes Reaktionsverhalten, braucht nicht diskutiert zu werden. Daher ist es absurd, anzunehmen, dass die Hersteller von „Naughty Bear“ (oder irgendein anderer professioneller Spielehersteller) ihre Spiele darauf trimmen, „Anleitungen für Amokläufe“ abzugeben. Solche unfundierten Anschuldigungen sind leider des Öfteren von der Seite der Verbotsbefürworter zu hören, um Herstellerfirmen gegenüber der Öffentlichkeit gezielt in falschem Licht darzustellen.

„Naughty Bear“ ist ein Spiel, welches auf satirische Art und Weise einmal anders mit der harmonischen Märchenwelt umgeht und dabei keinen Anspruch auf Realität stellt, ja sogar absichtlich Plüsch als Innereien der Charaktere darstellt. Somit wird klar, dass man hier unmöglich von einem jugendgefährdenden brutalen Spiel sprechen kann. Bei PEGI selbst ist man bei der Bewertung des Spiels denn auch knapp an der 16-er Grenze vorbeigerauscht.

Bewertungsunterschiede nichts neues

Als letzte Anmerkung wurde gelistet, dass die deutsche Unterhaltungs-Selbstkontrolle (USK) das Spiel ab 16 freigegeben hatte. Dass das System, welches in Deutschland Anwendung findet, und PEGI (Pan European Game Information), das in der Schweiz angewendete und aus Sicht von GameRights leider immer noch ohne gesetzliche Verankerung stehende Zertifikatssystem, ab und an verschiedene Ratings für dieselben Spiele herausgeben, ist kein Geheimnis. Beide Stellen besitzen eigene Prüfungsgremien und eigene Prüfungskriterien. Auch die alte Aussage, dass USK generell strenger ist als das unabhängig operierende PEGI, kann heute widerlegt werden: Das Eishockey-Spiel „NHL 2K9“ wurde von PEGI aufgrund der realistischen Darstellung von teils sehr harten körperbetonten Einsätzen sowie Schlägereien im Sportspiel ab 16 gewertet; USK hingegen gab es für alle Altersklassen frei. Auch „Mass Effect“, ein weltweit gelobtes Rollenspiel mit Shooter-Einlagen, erhielt von USK die Bewertung 16+, während PEGI einen Schritt weiter ging und das Spiel mit 18+ nur einem gesetzlich erwachsenen Publikum zusprach.

Vom Angebot Gebrauch machen

Doch PEGI hört auch zu. Es ist ausserordentlich wichtig, hervorzuheben, dass PEGI ein offenes Ohr für Konsumenten hat und auf ihrer Website ein Beschwerde-Formular anbietet. Sollte man eine Wertung für ein bestimmtes Spiel unangebracht finden, kann man hier eine Neubewertung des Spiels erbitten. Die Initiative liegt also im Sinne einer aktiven und umfassenden Erziehung bei den Eltern: Unter Angabe von Namen und E-Mail Adresse kann ein Feedback abgegeben werden, welches gemäss PEGI sorgältig geprüft und persönlich beantwortet wird. Dazu schreibt PEGI auf ihrer Webseite:

Wir werden die Angelegenheit sorgfältig untersuchen und Ihnen so schnell wie möglich eine Rückantwort an die von Ihnen bereitgestellte E-Mail-Adresse schicken. Sollten Sie mit der Antwort des PEGI-Online-Administrators oder mit den Massnahmen, die als Reaktion auf Ihre Beschwerde eingeleitet wurden, nicht zufrieden sein, können Sie verlangen, dass der Fall an einen Beschwerdeausschuss weitergeleitet wird, der innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidung treffen muss.PEGI: Haben Sie eine Beschwerde oder möchten Sie einen Missbrauch melden? Ansicht 23. Juli 2010. http://www.pegionline.eu/de/index/id/243/

Die USK hat für Konsumenten kein ähnliches Angebot. Somit ist für die Vereinigung GameRights nach wie vor klar, dass eine gesetzliche Verankerung von PEGI im Handel die ideale, faire und konstruktive Lösung für effizienteren Jugendschutz in der Schweiz darstellt, auch weil die Kosten der Implementierung und Verwendung des Systems absolut tragbar sind. Trotzdem darf nicht vergessen werden, dass die Eltern, Erziehungsberechtigten und Lehrer als letzte Instanz des Jugendschutzes und der Erziehung an den nötigen Hebeln sind, um Kindern korrekten Umgang mit neuen Medien beizubringen.

Offizielle Pressemitteilung an die Reaktion von 20 Minuten online vom 23. Juli 2010

Wir danken GameRights für den Hinweis. Wie üblich findet ihr weiterführende Informationen auf der Website des Vereins.

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