Killerspiele

Über die Defintion des Begriffs

Artikel Reto Vincenz

Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht. Oder doch? Schliesslich darf angenommen werden, dass ein Grossteil der Ständerats-Mitglieder noch nie Hand an ein "Killerspiel" gelegt hat. Trotzdem entscheidet die kleine Kammer, ob diese verboten werden.

Nun, selbst als bekennender Gamer und trotz der Gewissheit, das ein Zusammenhang zwischen realer und fiktiver Gewalt trotz anderslautender Behauptungen nicht bewiesen ist, hat man Verständnis für die (hoffentlich) lauteren Absichten. Nicht dass ein Verbot zu mehr als einer billigen Beruhigung des Gewissens taugen würde. Denn erstens ist das Problem der Jugendgewalt weit komplizierter und würde zweitens die weltweite Games-Industrie deswegen nicht still stehen. Und übers Internet kommen Fritzli und Hansli sowieso an die neuen Shooter – viel leichter, als dies "ihre Eltern" glauben mögen. Aber Tatsache ist, dass die Spiele-Entwickler den Bogen in jüngster Zeit überspannt haben – und sich nun nicht über die drohende Quittung wundern müssen.

Bleibt aber die Frage, wie denn ein solches Verbot umgesetzt werden soll. Gerade, wenn es nicht nur für Jugendliche, sondern "generell" und damit auch für Erwachsene gilt. Was, nebenbei gesagt, nichts anderes als Zensur wäre. In Deutschland existiert mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eine selbständige Bundesbehörde, die auf Antrag jedes Spiel auf eine mögliche Jugendgefährdung prüft. Ein vergleichbare Stelle müsste wohl auch in der Schweiz geschaffen werden. Denn so einfach der Begriff "Killerspiele" auch ist, so schwierig ist dessen Definition. Schliesslich kann man in letzter Konsequenz auch beim Schach nur mit Königsmord und damit Gewalt gewinnen.

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