Killerspiele

Der Bundesrat informiert, plant keine Verbote

News Roger

Gestern wurde der vom Bundesrat in Auftrag gegebene Bericht veröffentlicht, welcher die Wirkung von Mediengewalt untersucht hat. Der Bundesrat plant zudem keine Verbote.

Wie gestern in diversen Medien (20minuten, Tages-Anzeiger) zu entnehmen war, wurde gestern ein vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Bericht veröffentlicht (PDF), der die Wirkung von Mediengewalt untersuchen und somit die Grundlage für ein weiteres Vorgehen seitens der Regierung bieten soll. Der Bericht ist Teil eines weitern Berichtes des Bundesrates über Jugendgewalt (PDF), welcher sehr interessant ist und gerade auch im Hinblick auf die Gewaltspielthematiken darin jedem empfohlen wird.

Der erstgenannte Bericht, „Neue Medien und Gewalt“, beinhaltet zwei grosse Passagen, zum einen eine Analyse der Medienkonsumgewohnheiten der Schweizer Kinder, andererseits setzt sie sich mit den Auswirkungen von Gewaltmedien auseinander. Ersteres Thema bringt einige mehr oder weniger überraschende Fakten mit sich. So nimmt zum Beispiel der Medienkonsum mit PC oder TV im Kinderzimmer stark zu:
Die Ausstattung des Kinderzimmers mit elektronischen Medien führt zu einer deutlich häufigeren Nutzung dieser Geräte: Wenn ein Computer mit Internetanschluss im Kinderzimmer verfügbar ist, nutzen Kinder im Alter zwischen 7 und 14 Jahren dieses Medium im Durchschnitt etwa dreimal so häufig wie Kinder ohne diese Möglichkeit. Ist ein Fernseher mit Kabelanschluss im Kinderzimmer vorhanden, erhöht sich die tägliche Nutzung um 13%.

Expertenbericht "Neue Medien und Gewalt"Es wurde ebenfalls herausgefunden, dass Kinder aus bildungsfernen Schichten häufiger vor dem Bildschirm sitzen, die Eltern dort weniger informiert sind und demnach auch die Quoten von gewalthaltigen Spielen höher ist als bei Kinder aus „gutem Hause“. Wirklich interessant, zumindest für uns Gamer wird es jedoch erst im zweiten Teil des Berichts:
Aus moralischer Perspektive mag das Urteil über Gewaltdarstellungen in Medien negativ ausfallen. Eine generelle Gefährdung Heranwachsender durch den Konsum von Gewaltdarstellungen in Neuen Medien muss aus wissenschaftlicher Sicht jedoch als kaum existent angesehen werden. Es ist unabdingbar, Kontextfaktoren in die Analyse und Bewertung des Gefährdungspotenzials von gewaltdarstellenden Neuen Medien einzubeziehen. Medienwirkungen entfalten sich immer im Zusammenhang mit sozialen, personalen und medialen Kontextfaktoren, die überdies komplex vernetzt sind.

Expertenbericht "Neue Medien und Gewalt" Soll heissen: Gewaltspiele haben isoliert gesehen keine gefährliche Auswirkung auf Jugendliche, Die Mediengewalt hat lediglich ein „Risikopotential“, was bedeutet dass zwar ein Potenzial vorhanden ist, dies aber nur im Zusammenspiel mit anderen Faktoren und der persönlichen Lebenssituation aktiv wird, falls dort gravierende Probleme vorhanden sind, kann der Konsum von Gewaltmedien verstärkend wirken.

Zudem haben unsere fleissigen Redakteure auch noch einen Absatz speziell für Herr Roland Näf herausgesucht, welches seine These, es sei eine belegte Tatsache das Killerspiele agressiv machen, praktisch widerlegt:
Allerdings besteht eines der Hauptprobleme der Medienwirkungsforschung darin, dass Kausalitäten, also Ursache‐Wirkungs‐Zusammenhänge, durch empirische Studien kaum festzustellen sind. Zwar sind in experimentellen Studien Korrelationen zwischen Fernsehkonsum […] und Aggression wie auch zwischen der Nutzung gewaltdarstellender Computerspiele und Aggression […] festgestellt worden, doch bleibt im Hinblick auf die Sozialisation von Individuen die Frage unbeantwortet, ob Medien als Verursacher fungieren oder eher ein Symptom und möglicherweise verstärkender Faktor in einer Ursachenkette darstellen.

Expertenbericht " Neue Medien und GewaltAusserdem erfahren wir aus dem Bericht des Bundesrates, dass die Autoren der Studie nichts von einer nationalen Zertifizierungsstelle halten, sondern lieber PEGI gesetzlich verankern würden:
Die Schaffung einer nationalen und medienübergreifenden Zertifizierungsstelle wie in den Niederlanden wäre mit einem unverhältnismässig grossen Aufwand mit beschränktem Mehrwert gegenüber dem bestehenden System verbunden. Ausserdem würde die notwendige gesetzliche Flankierung der Tätigkeiten einer solchen Stelle die Schaffung von verfassungsrechtlichen Grundlagen auf Bundesebene erfordern. Die Bundesverfassung, namentlich Art. 11 und Art. 67 BV verleiht dem Bund keine Gesetzgebungskompetenz, um den Jugendmedienschutz medienübergreifend einheitlich zu regeln.

Bundesratsbericht «Jugend und Gewalt - Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien»Die beiden Berichte sind also hochinteressant, und wer sich ein bisschen in Gewaltprävention weiterbilden möchte, oder einfach nur informiert sein möchte wenn es darauf ankommt, sollte sich diese Dokumente unbedingt zu Gemüte führen, verlinkt sind si am Anfang des Beitrages.

Quelle: GameRights.ch (Ein Besuch lohnt sich immer mal wieder!)

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