Killerspiele

Schweizer Nationalrat: Gewaltspiele sollen verboten werden

News Roger

An der heutigen Sommersessions-Sitzung des Nationalrates wurde in diversen Bereichen gefordert, das Strafrecht zu verschärfen, so zum Beispiel bei integrationsunwilligen Ausländern oder bei Pädophilen. Im Gegensatz zum Bundesrat will der Nationalrat offenbar aber auch Gewaltspiele verbieten:

Er nimmt die Motionen Hochreutener und Allemann sowie das Postulat Galladé an. Konkret bedeutet dies, dass, wenn auch der Ständerat diesen Motionen zustimmt, der Bundesrat vor allem gemäss der 2 Motionen innerhalb der nächsten 2 Jahre dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorlegen muss, in welchem die Motionen umgesetzt werden. Dieses Gesetz wird dann noch mal in den Räten diskutiert und falls es schlussendlich angenommen wird, bleibt ausser einem Referendum kein anderer Weg, ein Verbot von Gewaltspielen zu verhindern. Die Lage ist also sehr ernst, und jeder Gamer der sich mit einem Vereinsbeitritt gegen ein Verbot einsetzt, ist ein wichtiger Mitstreiter!

Doch was fordern die Motionäre überhaupt? Norbert Hochreutener, bekannt durch seine polemischen Attacken auf Gewaltspiele, ist in seiner Motion gemässigt:

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Botschaft zu unterbreiten, um den Verkauf von gewaltbeinhaltenden Killerspielen (sogenannten Ego-Shootern gemäss Rating 16+/18+ der Pan European Game Information) an Kinder und Jugendliche zu verbieten bzw. zu unterbinden.

Motion Hochreutener

Hochreutener fordert, den Verkauf an Kinder und Jugendliche zu verbieten, so dass sichergestellt werden kann, dass allfällige Sanktionen wie Lieferboykotte und Ausschlüsse auch durchgesetzt werden. Er sieht kein allgemeines Verbot für erwachsene Personen vor., und auch keine nationale Zertifizierungsstelle. Diese Motion ist in den Augen von GameRights vernünftig und wird von unserer Seite her unterstützt.

Dagegen ist die Motion Allemann geradezu radikal:

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, die es erlaubt, die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, den Verkauf und die Weitergabe von Spielprogrammen zu verbieten, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen.

Motion Allemann

Hier wird klar ein Verkaufs- und Importverbot von Spielen gefordert, bei denen „grausame Gewalttätigkeiten“ gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beiträgt. Leider geht aus der Motion nicht hervor, was genau „grausame Gewalttätigkeiten“ und was „nicht grausame Gewalttätigkeiten“ sind. Die Motion zielt jedenfalls auf eine Ausweitung des berüchtigten Artikels 135 der Bundesverfassung ab. Eine Verschärfung des Jugendschutzes lehnt die Motionärin ab, da dieser leicht unterlaufen werden kann. Zu der Tatsache, dass diverse Gewaltspiele im Internet ohne Alterskontrolle verfügbar sind und somit auch ein Verbot kinderleicht zu umgehen ist, äussert sie sich nicht. Selbstverständlich leht GameRights diese Motion ausdrücklich ab.

Die Situation sieht für uns Gamer alles andere als rosig aus, denn unüberlegte, radikale Vorschläge wie der von Evi Allemann finden offenbar bei der Mehrheit unserer Politiker Zustimmung. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich der Bundesrat bei einer Annahme durch den Ständerat bei der Ausarbeitung eines Gesetzes auf den Jugendschutz konzentriert und eher auf die Motion Hochreutener als auf die Motion Allemann stützt. Nichts desto trotz sind jetzt vor allem auch wir Gamer gefragt, die Bevölkerung zu überzeugen, dass ein Verbot komplett am Ziel eines effizienten Jugendschutzes vorbeischiesst und dazu noch den mündigen Bürger in seinen Rechten massiv einschneidet, wo dies eigentlich nicht nötig ist. Wenn du also ein gamer bist, der für seine Freiheit und sein hobby einsteht, dann zögere nicht! Tritt noch heute dem Verein bei und setzte dich aktiv gegen ein Verbot von gewalthaltigen Spielen ein. Die Zeichen stehen auf Sturm und wir können jede helfende Hand gut gebrauchen!

Weitere Infos findet Ihr wie üblich auf gamerights.ch

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