Killerspiele

Tagesanzeiger: 'Kein Verbot für Killerspiele'

News Roger

Der Bundesrat will auf Verbote von Killerspielen verzichten. Nächste Woche wird aber der Nationalrat ebenfalls darüber debattieren. Wir sind auf jeden Fall gespannt, wie dieser entscheiden wird.

Einige Community-Mitglieder von GameRights.ch werden vermutlich die Debatte in Bern verfolgen... wir sind gespannt!**

Aktueller Beitrag aus dem Tages-Anzeiger:
( Den kompletten Beitrag findet ihr hier )
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Der Bundesrat anerkennt, dass Gewalt in der virtuellen Welt unter Umständen zu Gewalt in der realen führen kann. Auf Verbote will er aber verzichten.

Tendiert selber zur Gewalttätigkeit, wer sich im Fernsehen oder im Internet Brutalo-Szenen anschaut? Und greift auch im richtigen Leben schneller zur Waffe, wer am Computer regelmässig herumballert? Immer mehr Politiker neigen in letzter Zeit dazu, solche Fragen mit Ja zu beantworten. So haben Parlamentarier von links bis rechts Vorstösse eingereicht, in denen sie die Jugend vor Gewalt in den Medien schützen und zum Beispiel so genannte Killerspiele für den Computer verbieten wollen.

Seit gestern gibt es auf die Fragen auch eine staatliche Antwort, die im Amtsdeutsch so tönt: «Der Konsum von violenten Medieninhalten ist nicht ursächlich für gewalttätiges Verhalten.» Oder wie Olivier Steiner, der für den bundesrätlichen Bericht dazu die Grundlagen erstellt hat, formuliert: «Ein Medium wirkt nie allein.»

Der Bundesrat übernimmt damit die Auffassung, dass zwischen Gewaltkonsum und -ausübung kein direkter Zusammenhang besteht. Er räumt aber ein, dass etwa das Spielen brutaler Shooter-Games in Kombination mit anderen Faktoren durchaus zu gewalttätigem Verhalten führen kann. Mitentscheidend ist dabei die Persönlichkeit eines Jugendlichen, wie Steiner erklärt. Das Risiko einer gefährlichen Beeinflussung steige aber auch, wenn sich Kinder schon unter 12 Jahren exzessiv Gewalt anschauten oder wenn ihnen niemand die Folgen davon vermittle.

Prüfen und koordinieren

Dieses Gefährdungspotenzial anerkennt auch der Bundesrat. Gesetzlichen Handlungsbedarf sieht er aber derzeit nicht - weshalb er sich aufs Prüfen, Beobachten und Koordinieren beschränkt. Er wird zum Beispiel klären, ob Internetanbieter den freien Zugang zu Gewaltdarstellungen im Netz durch Filterprogramme beschränken sollen. Er will sicherstellen, dass die Medienbranche ihre Alterslimiten für Filme und Spiele leicht verständlich bekannt macht. Und er will beobachten, ob der Jugendschutz auch umgesetzt wird. Wenn nicht, könnte er doch noch selber aktiv werden.

Baldiger Entscheid im Nationalrat

Diese Haltung stösst auf Kritik. Der Bund dürfe den Jugendschutz nicht denen überlassen, die am Verkauf von Games und Filmen verdienten, sagt SP-Nationalrätin Chantal Galladé. Sie plädiert für einheitliche Schutzrichtlinien und Verbote von extremen Gewaltdarstellungen. Ob ihr das Parlament folgt, wird sich nächste Woche zeigen. Dann entscheidet der Nationalrat über ein Verbot von Killerspielen am Computer.

Einem solchen steht Olivier Steiner skeptisch gegenüber. Wichtiger sei, dass die Kinder lernten, mit den neuen Medien umzugehen. Dass er deren Gefahr nicht übertreiben will, zeigt Steiner in seinem Bericht mit einer Rückblende in Zeiten, als noch das Lesen in ähnlichem Verruf stand: «Den verderblichsten Einfluss hat die Lesesucht auf die Jugend (. . .), weil die Einbildungskraft ohnehin das Thätigste ihrer Seelenvermögen ist», schrieb 1821 der Aargauer Staatsmann Heinrich Zschokke.

Wir können Herr Steiner nur zustimmen, Verbote alleine bringen überhaupt nichts. Diese zeigen eher, dass gewisse Politiker keine Ahnung haben.

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